Avodah Zarah 126

Kapitel 126

א לא משום שביעית ולא משום מעשר ולא משום יין נסך
1 ohne dabei [die Übertretung des Gesetzes] vom Siebentjahre, vom Zehnten und vom Libationsweine zu befürchten;
ב ואם אמר להם צאו ואכלו ואני פורע צאו ושתו ואני פורע חושש משום שביעית ומשום מעשר ומשום יין נסך
2 hat er aber zu ihnen gesagt: geht und eßt, ich werde bezahlen, geht und trinkt, ich werde bezahlen, so hat er [das Gesetz] vom Siebentjahre, vom Zehnten und vom Libationsweine zu befürchten.
ג אלמא כי קא פרע דמי איסור קא פרע הכא נמי כי קא פרע דמי איסורא קא פרע
3 Da wird also von der Bezahlung angenommen, sie sei ein Entgelt für das Verbotene, ebenso sollte auch hierbei von der Bezahlung angenommen werden, sie sei ein Entgelt für das Verbotene!?
ד תרגמה רב חסדא בחנוני המקיפו דמשתעבד ליה דכיון דאורחיה לאקופי קני ליה דינר גביה
4 R. Ḥisda erwiderte: Dies gilt von einem Krämer, bei dem er zu borgen pflegt und somit in seiner Schuld steht; da dieser ihm stets zu borgen pflegt, so hat er den Denar geeignet, noch während er sich bei jenem befindet. –
ה אבל חנוני שאין מקיפו מאי מותר אי הכי אדתני צאו ואכלו בדינר זה צאו ושתו בדינר זה ליפלוג וליתני בדידה
5 Demnach ist es erlaubt, wenn der Krämer ihm nicht zu borgen pflegt; wozu lehrt er nun, wenn er zu ihnen gesagt hat: geht und eßt für diesen Denar, geht und trinkt für diesen Denar, er sollte doch bei dem einen Falle einen Unterschied machen:
ו במה דברים אמורים בחנוני המקיפו דמשתעבד ליה אבל חנוני שאין מקיפו מותר
6 dies nur dann, wenn der Krämer ihm zu borgen pflegt und er somit in seiner Schuld steht, wenn der Krämer ihm aber nicht zu borgen pflegt, so ist es erlaubt!?
ז ועוד חנוני שאין מקיפו מי לא משתעבד והאמר רבא האומר לחבירו תן מנה לפלוני ויקנו כל נכסאי לך קנה מדין ערב
7 Und steht er ferner, wenn der Krämer ihm nicht zu borgen pflegt, etwa nicht sofort in seiner Schuld, Raba sagte ja, wenn jemand zu seinem Nächsten sagt: gib jenem eine Mine und du sollst mein ganzes Vermögen eignen, eigne dieser es auf Grund des Gesetzes von der Bürgschaft!?
ח אלא אמר רבא לא שנא מקיפו ולא שנא שאין מקיפו אע"ג דמשעבד ליה כיון דלא מייחד שיעבודיה לא מיתסר
8 Vielmehr, erklärte Raba, ist es einerlei, ob er ihn zu borgen pflegt oder er ihm nicht zu borgen pflegt; wenn er auch sofort in seiner Schuld steht, so hat er ihm immerhin [das Geld]nicht reserviert, somit kann es nicht verboten sein. –
ט אלא הכא אמאי חושש משום שביעית הא לא מייחד שיעבודיה הכא אמר רב פפא כגון שהקדים לו דינר
9 Weshalb hat er demnach hierbei das Gesetz vom Siebentjahre zu befürchten, die Schuld ist ja nicht bezeichnet!? R. Papa erwiderte: Wenn er ihm den Denar im Voraus gegeben hat.
י אמר רב כהנא אמריתה לשמעתא קמיה דרב זביד מנהרדעא א"ל אי הכי אדתני צאו ואכלו צאו ושתו ואני פורע צאו ואכלו צאו ושתו ואני מחשב מיבעי ליה א"ל תני צאו ואני מחשב
10 R. Kahana sagte: Ich trug diese Lehre R. Zebid aus Nehardea͑ vor, und er sprach zu mir: Wieso heißt es demnach: geht und eßt, geht und trinkt, ich werde bezahlen, es sollte ja heißen: geht und eßt, geht und trinkt, ich werde abrechnen!? Ich erwiderte ihm: Lies: geht &c. ich werde abrechnen.
יא רב אשי אמר כגון שנטל ונתן ביד א"ל רב יימר לרב אשי אי הכי אדתני צאו ואכלו צאו ושתו טלו ואכלו טלו ושתו מיבעי ליה א"ל תני טלו ואכלו טלו ושתו
11 R. Aši erklärte: Wenn er selber mit der Hand genommen und ihnen gegeben hat. R. Jemar sprach zu R. Aši: Wieso heißt es demnach: geht und eßt, geht und trinkt, es sollte ja heißen: nehmet und eßt, nehmet und trinkt!? Dieser erwiderte: Lies: nehmet und eßt, nehmet und trinkt.
יב יתיב רב נחמן ועולא ואבימי בר פפי ויתיב רבי חייא בר אמי גבייהו ויתבי וקא מיבעיא להו שכרו לשבור ביין נסך מהו מי אמרינן כיון דרוצה בקיומו אסור או דלמא כל למעוטי תיפלה שפיר דמי
12 R. Naḥman, U͑la und Abimi b. Papi saßen beisammen, und mit ihnen saß auch R. Ḥija b. Ami, und sie warfen folgende Frage auf: Wie ist es, wenn er ihn gemietet hat, [Fässer mit] Libationswein zu zerbrechen? Sagen wir, es sei verboten, da ihm das Vorhandensein derselben erwünscht ist, oder ist jede Verminderung des Lästerlichen erlaubt?
יג אר"נ ישבור ותבא עליו ברכה לימא מסייע ליה אין עודרין עם העובד כוכבים בכלאים
13 R. Naḥman sprach: Mag er zerbrechen und Segen komme über ihn. Ihm wäre eine Stütze zu erbringen: Man darf nicht zusammen mit einem Nichtjuden bei Mischfrucht graben,